Die zentralen Neuerungen:

  • Die neuen Regelungen verdoppeln die Ausschreibemengen. Damit sollten auch wieder höhere Gebote möglich sein: 2025 ca. 1.648 MW; 2026 ca. 1.126 MW zzgl. nicht vergebenes Biomethanvolumen
  • Die zweite Vergütungsperiode wird von 10 auf 12 Jahre verlängert.
  • Anlagen, die über ein Wärmenetz (vor dem 01.01.2024) verfügen, werden in der Ausschreibung bevorzugt behandelt.
  • Der Flexzuschlag erhöht sich auf 100 Euro je kW für neu installierte Leistung. Für die bereits geförderte Leistung verbleibt es bei 50 Euro je kW.
  • Bei Preisen an der Strombörse von weniger als 2 Cent wird für die eingespeiste Leistung keine EEG-Vergütung mehr bezahlt.
  • Ab 2026 ist ein Maisdeckel von 25% vorgeschrieben.
  • Die EEG-Vergütung wird auf förderfähige ¼-Stunden begrenzt. Daraus leitet sich eine 4-bis 8-fache Überbauung mit konsequenter Ausschaltzeit ab.

Dieses Biomassepaket gilt nun für Anlagen, die die Ausschreibung für die 2. Förderperiode oder als Neuanlage gewinnen, ab Gültigkeit dieser Bedingungen. Gültig wird es ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der Zustimmung durch die EU.  

 

Aus dem Biomassepaket ergeben sich Anforderungen an die technische Ausstattung.

Die neuen Regelungen haben deutliche Auswirkungen auf den Betrieb. Insbesondere werden Dauerläufer, die Strom einspeisen, äußerst unrentabel. Reine eigenstrom-geführte BHKW sind wie bisher möglich, sollten aber nicht größer als der durchschnittliche Eigenstrombedarf sein. Unklar sind auch Regelenergie-Abrufe, die sich systembedingt nicht an ein ¼-Stundenraster halten. Die Teilnahme an der Regelleistung kann zukünftig nicht mehr sinnvoll sein.

Mit der 4.000-Viertelstundenregel werden die BHKW zu einem gleichzeitigen Betrieb gezwungen, somit wird eine Start-Stopp-Fähigkeit und eine ausreichende Gasversorgung aller BHKW zur Pflicht. Unzuverlässige BHKW könnten somit vor dem Ende stehen oder eine Ersatzanschaffung nach sich ziehen.

Durch die Ausschaltzeiten aufgrund der Betriebsstundenbegrenzung und bei Preisen kleiner 2ct/kWh erhöhen sich die Vorgaben an den Biogasspeicher:

  • Tragluftdächer bzw. externe Reingasspeicher mit digitaler und vollständiger Messung des gesamten Volumens
  • Faustregel für das Volumen: Überbauungsfaktor x10 in Stunden (mindestens). Bei einer 5-fachen Überbauung wären es 5*10 = 50 Stunden Kapazität im Gas- und Pufferspeicher
  • Wärmegeführte Anlagen benötigen für einen ruhigen Betrieb einen Wärmepufferspeicher mit einer mindestens ähnlich großen Kapazität (in Stunden Ausschaltzeit), empfehlenswert sind jedoch doppelt so große Speicher oder mehr.

Die Dunkelflauten werden in Zukunft die Erlöse der Anlagen bestimmen. Eine flexible Fütterung kann den Speicher indirekt erweitern. Die Gasproduktion lässt sich damit für Tage verringern oder steigern, je nach Niedrigpreisphase oder Hochpreisphase.

 

Zwei Möglichkeiten für eine Anlage

Als Beispiel dient eine 500 kW Anlage mit zwei BHKW. Die bisherige Höchstbemessungsleistung von 500 kW soll in der 2. Förderperiode beibehalten werden. Die beiden 250 kW Motoren springen schlecht an und können wirtschaftlich nicht mehr auf den neuesten technischen Stand gebracht werden.

 

Große, konsequente Flexibilisierung

Die maximale Ausbaustufe mit 8-facher Überbauung benötigt einen Gasspeicher, der mindestens 80 Stunden die Gasproduktion aufnehmen kann. Ein neuer Wärmepuffer kann die benötigte Wärme für 100 Stunden speichern. Die Steuerung der BHKW und Vermarktung der Strommenge erfolgt über SKVE, wobei dem Kurzfristhandel, dem IDC, eine besonders große wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Der IDC-Handel erfolgt jederzeit bis 5 Min. vor jeder Viertelstunde.

Das vorhandene 550 kW Flex-BHKW entspricht den aktuellen Anforderungen. Es wird für die 8-fache Überbauung neue BHKW-Leistung von 3,45 MW mit entsprechend großem Trafo errichtet. Der neue Gasspeicher hat ein nutzbares Volumen von mindestens 80h*250m³ Gasproduktion pro Std. = 20.000m³. Es werden bei 0 Grad Außentemperatur 280 kW Wärme im Netz und für die BGA benötigt. Ein neuer 1000m³ Pufferspeicher liefert 280 kW 100 Stunden lang.

Im Ergebnis verdient diese Anlage durch ihre Flexibilität am Strommarkt zusätzlich ca. 8,3 ct/kWh, ca. 360.000 Euro pro Jahr. Mit einem Gasspeicher von 30.000m³ erhöht sich die Summe um ca. 1,1 ct/kWh auf ca. 407.000 Euro. Der Flexibilitätszuschlag summiert sich in den 12 Jahren auf 4,14 Mio. Euro.

 

Minimaler Ausbau

Die Minimum Ausbaustufe mit 4-facher Überbauung hat einen Gasspeicher, der wenigstens für 20 Stunden die Gasproduktion aufnehmen kann. Alternativ kann die Gasproduktion durch Anpassung der Fütterung in Zeiten niedriger Preise tageweise reduziert werden und für lukrative Zeiten erhöht werden. Dadurch kann ein Zubau von Gasspeichervolumen zumindest reduziert werden. Ein neuer Wärmepuffer kann die benötigte Wärme für 40 Stunden speichern.  

Für eine 4-fache Überbauung wird ein neues BHKW mit einer Leistung von 1,45 MW mit Trafo dazu gebaut. Die vorhandenen Gasspeicher haben ein nutzbares Volumen von 5.000m³ = 20 Std. Durch eine flexible Fütterung kann die Gasproduktion um 50% gesenkt werden, wodurch das Volumen des Gasspeichers in diesen Zeiten für 40 Stunden die Produktion speichern kann. Es werden bei 0 Grad Außentemperatur 280 kW Wärme im Netz und für die BGA benötigt. Ein neuer 500m³ Pufferspeicher liefert 280 kW für 40 Std. Ein 1000m³ ist nicht erheblich teurer, daher auch hier zu bevorzugen.

Hier liegt der zusätzliche Verdienst bei ca. 4,62 ct/kWh, ca. 202.000 Euro pro Jahr. Mit einem Gasspeicher von 15.000m³ erhöht sich die Summe auf 220.000 Euro, ca. 5,02 ct/kWh. Der Flexzuschlag in den 12 Jahren beträgt 1,74 Mio. Euro.

 

Regensburg, den 11.02.2025 

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